Daten
Jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen sowie jede Zusammenstellung solcher Handlungen, Tatsachen oder Informationen auch in Form von Ton-, Bild- oder audiovisuellem Material.
Dateninhaber
Wer Dateninhaber ist, ist im Data Act unklar formuliert. [Art. 2 Abs. 13 DA] Bis zur Klärung ist es u.E. sinnvoll davon auszugehen, dass Dateninhaber derjenige ist, der die tatsächliche oder rechtliche Verfügungsbefugnis über die Daten hat.
Datenverarbeitungsdienste
Erfasst sind v.a. die Modelle „Infrastructure-as-a-Service“ (IaaS), „Platform-as-a-Service“ (PaaS) und „Software-as-a-Service“ (SaaS), aber auch andere Dienste sind denkbar, z.B. „Storage-as-a-Service“ und „Database-as-a-Service“. Erforderlich ist insbesondere, dass diese Dienste skalierbar (d.h. die Rechenressourcen werden unabhängig von ihrem geografischen Standort vom Anbieter flexibel zugewiesen, um Nachfrageschwankungen auszugleichen) und elastisch sind (d.h. die Rechenressourcen können entsprechend der Nachfrage bereitgestellt und freigegeben werden, um je nach Arbeitsaufkommen zügig verfügbare Ressourcen auf- bzw. abbauen zu können).
Datenverträge
Damit sind nicht nur Verträge über Produktdaten oder verbundene Dienstdaten gemeint, sondern sämtliche B2B-Verträge über jede Art von Daten.
Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen, mittleres Unternehmen
Für die Bestimmung, wer als Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen oder als mittleres Unternehmen gilt, ist die Definition der EU relevant (KMU):
Nutzer
Man kann Nutzer eines vernetzten Produkts oder eines verbundenen Dienstes sein. Beides wird gleich behandelt. Der Nutzer kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Nicht nur der Endverbraucher, der das Produkt oder den Dienst zu privaten Zwecken benutzt beziehungsweise bezieht, kann Nutzer sein, sondern auch ein Unternehmen.
Der Nutzer eines vernetzten Produkts ist dessen Eigentümer oder jemand, der über einen Vertrag zeitlich begrenzt zur Nutzung des Produkts berechtigt ist, also insbesondere der Mieter oder Leasingnehmer. [Art. 2 Abs. 12 DA] Es können auch mehrere gleichzeitig Nutzer eines vernetzten Produkts sein, z.B. Miteigentümer. Entgegen dem deutschen Wortlaut („Besitzer“) reicht der bloß tatsächliche Besitz nicht aus. Hat jemand also z.B. eine Smartwatch (ein vernetztes Produkt) gekauft oder geleast, ist er/sie deren Nutzer. Verleiht er/sie gefälligkeitshalber an einen Freund, damit dieser sie zum Sport benutzen kann, wird der Freund damit noch nicht zum Nutzer, weil er kein vertragliches Nutzungsrecht erworben hat.
Der Nutzer eines verbundenen Dienstes ist, wer den Dienst in Anspruch nimmt. [Art. 2 Abs. 12 DA] Der Data Act scheint hier keine vertragliche Beziehung zu fordern. Allerdings ist dies wohl so auszulegen, dass der Nutzer derjenige ist, der den Dienst (vertraglich) abonniert hat und der die Dienste auf dieser Grundlage in Anspruch nimmt.
Ohne weiteres verfügbare Daten
Produktdaten oder verbundene Dienstdaten, jeweils einschließlich der für die Interpretation erforderlichen Metadaten, die (i) der Dateninhaber ohne unverhältnismäßigen Aufwand rechtmäßig vom vernetzten Produkt oder verbundenen Dienst erhält oder erhalten kann und (ii) die allenfalls ein geringes Maß an Bearbeitung aufweisen. Zu Details s. Frage 9.
Produktdaten
Daten, die durch die Nutzung eines vernetzten Produkts generiert werden und die vom Gerät bestimmungsgemäß abgerufen werden können.
Verbundene Dienstdaten
Daten, die die Digitalisierung von Nutzerhandlungen oder Vorgängen im Zusammenhang mit dem vernetzten Produkt darstellen und vom Nutzer während der Bereitstellung eines verbundenen Dienstes durch den Anbieter generiert werden.
Verbundener Dienst
Ein verbundener Dienst ist ein digitaler Dienst, der mit einem vernetzten Produkt verbunden ist und dessen Funktionen unterstützt. Dabei kann es sich auch um Software handeln. Er verleiht, ergänzt, aktualisiert oder passt dessen Funktionen an, und zwar von Anfang an oder später. Die bloße Fähigkeit, Daten aus einem vernetzten Produkt auszulesen, reicht aber nicht; es muss ein Datenaustausch stattfinden, d.h. der Dienst muss die Produktfunktionen auch steuern können. Beispiele: Software-Updates, die die Sicherheit oder Leistung eines vernetzten Produkts verbessern oder neue Funktionen hinzufügen; Apps oder Dienste zur Fernwartung oder -diagnose; personalisierte Empfehlungen oder Werbung, die aufgrund Nutzerverhaltens angeboten werden.
Vernetztes Produkt
Ein vernetztes Produkt ist, grob gesprochen, ein IoT (Internet-of-Things)-Produkt. Es hat folgende Eigenschaften:
- Es generiert, erhebt oder sammelt Daten über seine Umgebung oder seine Nutzung und
- es kann diese Produktdaten übermitteln, gleich auf welchem Weg (z.B. WLAN, physische Verbindung, NFC, 4G/5G).
Beispiele: Industriemaschinen, die Nutzungs- oder Wartungsdaten übermitteln; Remote-Überwachungskameras etc. Ausgenommen sind Cloudspeicher oder andere Produkte, deren Hauptaufgabe die Datenspeicherung/-Verarbeitung/-Übertragung für Dritte ist.