Am 14. Oktober 2020 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf für das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) beschlossen, mit dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) als Kernstück.
Das neue Gesetz verfolgt insbesondere drei Ziele: Die Umsetzung der EU Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen vom 20. Juni 2019 durch das StaRUG, die Nachjustierung des Insolvenzrechts aufgrund der Ergebnisse der ESUG-Evaluation sowie einen vorübergehend erleichterten Zugang zu den neuen Sanierungsoptionen für Unternehmen, die von der COVID-19-Pandemie betroffen sind. Mit den Regelungen zur Umsetzung dieser Ziele beabsichtigt der Gesetzgeber ein umfassendes, sich ergänzendes neues Gesamtkonzept zu schaffen.
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