Am 27. April 2017 hat der Bundestag das sogenannte „Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ (DSAnpUG-EU) beschlossen. Kernstück des Artikelgesetzes ist ein vollständig neu gefasstes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Tritt das Gesetz wie vorgesehen in Kraft, ist Deutschland der erste EU-Mitgliedstaat, der sein nationales Datenschutzrecht (oder zumindest weite Teile davon) an die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) anpasst, die ab dem 25. Mai 2018 gilt.Was bleibt gleich? Was wird sich ändern? In unserem Gesprächskreis Arbeitsrecht geben unsere Arbeitsrechts- und Datenschutz-Experten einen Überblick und berichten welche Auswirkungen die DS-GVO und das neue BDSG auf den Beschäftigtendatenschutz haben. Zudem informieren wir über die Reichweite der Rechte des Betriebsrates zur Datenverarbeitung im Betrieb sowie über zukünftige Aufbewahrungspflichten und Löschfristen.
Referent
Veranstaltung
Gesprächskreis Arbeitsrecht 2017
Beschreibung
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Frankfurt
00:00 Uhr
22.06.2017
Kompetenz