Am 1. Januar 2024 tritt die lang erwartete „Jahrhundertreform“ des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Das MoPeG macht zwar nicht alles neu, sondern ist eine Reform innerhalb des bestehenden Systems. Es bringt aber auch echte Neuerungen, wie etwa das Gesellschaftsregister für die Außen-GbR oder die Einführung des Beschlussmängelrechts im Recht der Personenhandelsgesellschaften. Insgesamt gibt es eine Vielzahl von Änderungen im Gesetz, die auch für bestehende Gesellschaften ab dem neuen Jahr gelten und Anlass zur Anpassung von Gesellschaftsverträgen, zur Eintragung ins Gesellschaftsregister oder zu weiteren Maßnahmen geben können.
Im Webinar wollen wir Ihnen praktische Hinweise geben, um einerseits die Personengesellschaften selbst, aber andererseits auch den Rechtsverkehr auf das neue Recht vorzubereiten. Denn das MoPeG kann sich auch auf Grundstücksgeschäfte, GmbH-Gesellschafterlisten und Aktienregister auswirken.