Die Entwicklung des großflächigen Einzelhandels ist durch divergierende Interessen geprägt und wird auf unterschiedlichen Planungsebenen eng gesteuert. Sie befindet sich auch rechtlich in einem steten Fluss. Zu den Akteuren sind in jüngerer Zeit vor allem die Träger der Regionalplanung hinzugetreten, aber auch die Kommission. Die Rechtsprechung ist kaum mehr übersehbar.
