Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft und damit die lang erwartete „Jahrhundertreform“ des Personengesellschaftsrechts - mehr als 28 Monate nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Neben dem neuen Gesellschaftsregister für Außen-GbR gibt es weitere Neuerungen, die alte und neue Personengesellschaften und der Rechtsverkehr künftig zu beachten haben.
