In unserem dritten Umsatzsteuerfrühstück geht es um das Thema Umsatzsteuer-Compliance. Die Umsatzsteuer stellt die Unternehmen in der täglichen Praxis vor erhebliche Herausforderungen. Zum einen entwickelt sich das Umsatzsteuerrecht durch eine Vielzahl von Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen und Verfügungen der Finanzverwaltung ständig weiter. Zum anderen führen die Unternehmen tagtäglich eine Vielzahl von Geschäftsvorfällen aus, die umsatzsteuerliche Auswirkungen haben. Die Anforderungen an die Unternehmen sind schließlich deshalb hoch, weil die Umsatzsteuer auch bei der Finanzverwaltung zunehmend in den Fokus gerät. Die Unternehmen sind daher mit der Aufgabe konfrontiert, einerseits sämtliche Geschäftsvorfälle umsatzsteuerlich zutreffend zu behandeln und anderseits die Prozesse im Unternehmen praktikabel zu halten. Daneben müssen die Unternehmen sicherstellen, dass sie alle Umsatzsteuererklärungen fristgerecht und richtig abgeben.
Die Unternehmen müssen sich daher so organisieren, dass sie die umsatzsteuerlichen Compliance-Anforderungen laufend erfüllen. Weiterhin müssen sie mit etwaigen Fehlern der umsatzsteuerlichen Behandlung so umgehen, dass sie Sanktionen für ihre Leitungsorgane und ihre Mitarbeiter vermeiden. Dabei stellt sich oftmals die Frage, ob die Unternehmen Fehler aus der Vergangenheit durch eine Berichtigung der betreffenden Umsatzsteuererklärungen bereinigen können und welche Anforderungen eine solche Berichtigung erfüllen muss, damit Sanktionen vermieden werden können.
Wir möchten Ihnen im Rahmen eines Frühstücks darstellen, wie Unternehmen typische umsatzsteuerliche Risiken im Vorfeld vermeiden können und wie sie mit etwaigen Fehlern aus der Vergangenheit am besten umgehen.
Referent
Veranstaltung
Hamburger Umsatzsteuerfrühstück – Umsatzsteuer-Compliance – Anforderungen und praktische Umsetzung
Beschreibung
Weiterleiten
Hamburg
00:00 Uhr
12.03.2016
Kompetenz