Die Beilegung bedeutender wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten ist längst nicht mehr allein den staatlichen Gerichten vorbehalten. Im Gegenteil enthalten Vertragsbeziehungen in der Wirtschaft mit steigender Tendenz eine Schiedsvereinbarung. Bei grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen ist die Streitbeilegung durch Schiedsverfahren gar zur Regel geworden. Jeder angehende Volljurist sollte daher zumindest Grundkenntnisse in diesem Bereich haben. Diese Grundkenntnisse vermitteln wir in unserem Kolloquium.
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16.07.2010