Ein Schwerpunkt der Jahrestagung ist „Der Aufsichtsrat“. Wir werden am Vormittag unter anderem über Compliance und strafrechtliche Risiken der Aufsichtsratstätigkeit sowie über Haftung bei Compliance Verstößen sprechen. Gemeinsam mit erfahrenen Unternehmensjuristen werden wir über den Informationsfluss vom Vorstand an den Aufsichtsrat diskutieren, mit dem Ziel, die Best Practice herauszuarbeiten.
Am Nachmittag befassen wir uns im zweiten Teil der Veranstaltung mit aktuellen praxisrelevanten Themen im Gesellschaftsrecht. Nicht zuletzt durch die in 2018 in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung kommt dem Thema „Corporate Digital Responsibility“ im Rahmen einer umfassenden Unternehmensverantwortung eine herausragende Rolle zu. Wir wollen beleuchten, welche Herausforderungen an der Schnittstelle von Datenschutz und Gesellschaftsrecht auf Unternehmen zukommen und wie man diesen am besten begegnen kann.
Darüber hinaus werden wir Sie über aktuelle Themen informieren, wie etwa Status und Perspektiven in der Mitbestimmung (Polbud und weitere Verfahren Erzberger) und die Haftung der Konzernunternehmen für Kartellverstöße nach Schließung der „Wurstlücke“.