Die EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen kommt. EU Parlament und Rat hatten sich schon im Dezember 2018 über den Entwurf vom 17. Dezember 2018 verständigt und auch der Rechtsausschuss des EU Parlaments hat diesem am 23. Januar 2019 zugestimmt. Das EU Parlament selbst wird voraussichtlich Ende März seine Zustimmung erteilen. Mit Ausnahme von etwaigen rein redaktionellen Änderungen ist mit keinen Änderungen mehr zu rechnen.
Als Richtlinie bedarf diese einer Umsetzung ins nationale Recht. Dabei lässt die Richtlinie den nationalen Gesetzgebern rund 70 gestalterische Optionen und damit große Spielräume. Aus deutscher Sicht stellt sich damit die Frage, wie der präventive Restrukturierungsrahmen in Deuschland ausgestaltet werden soll, um im Interesse aller Beteiligten effektive Restrukturierungen zu ermöglichen.
- Wie soll sich der präventive Restrukturierungsrahmen in das bisherige System von vorinsolvenzlicher Restrukturierung und Sanierung im Insolvenzverfahren einfügen?
- Wird die Sanierung in der Insolvenz verdrängt und werden in einer Insolvenz künftig nur noch Abwicklungsfälle landen?
- Wie stellen wir die richtigen Weichen für den "Restrukturierungs- und Insolvenzstandort Deutschland"?