Die EU-Transparenzrichtlinie ist ein weiterer Meilenstein für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erfolgt im Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) und im Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG). Im TUG werden vor allem das Wertpapierhandelsgesetz, die Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung, das Börsengesetz, die Börsenzulassungsverordnung und das Handelsgesetzbuch geändert. Das TUG soll die Beteiligungstransparenz stärken und bürokratische Hürden abbauen. Es erhöht aber auch die Informationspflichten von Emittenten. Die Finanzberichterstattung wird verbessert, indem als Mindestinhalt des Jahresfinanzberichts, der spätestens vier Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres zu veröffentlichen ist, der geprüfte Jahres- und Konzernabschluss, der Lagebericht sowie ein sog. "Bilanzeid" der gesetzlichen Vertreter festgelegt wird. Im Halbjahresbericht, der spätestens zwei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums zu veröffentlichen ist, tritt an die Stelle des geprüften Jahres- und Konzernabschlusses und Lageberichts ein verkürzter Abschluss und ein sog. Zwischenlagebericht. Zusätzlich werden die Vorgaben zu den Zwischenmitteilung der Geschäftsführung verschärft. Ebenfalls Teil der Richtlinie ist die Einführung eines zentralen elektronischen Handelsregisters. Mit dem EHUG wird nicht nur die EU-Richtlinie umgesetzt, sondern auch das deutsche Registerwesen umfassend reformiert. Ab dem 1. Januar 2007 sollen alle deutschen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister über das Internet einsehbar sein. Unterlagen zur Eintragung in eines dieser Register können in Zukunft auch elektronisch beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden, ab spätestens Ende 2009 wird nur noch eine elektronische Einreichung beim Registergericht möglich sein.
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Frankfurt
00:00 Uhr
22.01.2007
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