Nachdem die EU-Kommission im Dezember 2011 Vorschläge für neue EU-Vergaberichtlinien vorgelegt hatte, haben sich der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die Kommission im Sommer 2013 auf "finale Kompromisse" für diese neuen Richtlinien geeinigt. Die beiden bisherigen EG-Vergaberichtlinien für klassische öffentliche Auftraggeber und für Aufträge im Zusammenhang mit den Sektorentätigkeiten werden jeweils ersetzt. Hinzu kommt eine neue Richtlinie für die Vergabe von Konzessionen. Alle drei Richtlinien werden voraussichtlich bis Ende des Jahres in den Fassungen der jetzt getroffenen Einigungen verabschiedet. Einige der – teils sehr kontrovers diskutierten – Inhalte der neuen Richtlinien greifen Vorgaben der EuGH-Rechtsprechung und Entwicklungen in den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen auf, andere Änderungen des EU-Vergaberechts verlassen hingegen die "ausgetretenen Pfade". Im Rahmen dieser Veranstaltung informieren wir Sie über diese EU-Vergaberechtsreform und die absehbaren Änderungsnotwendigkeiten im deutschen Vergaberecht. Wir freuen uns besonders, dass wir Herrn Professor Dr. Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität in München als Referenten gewinnen konnten.
Referent
Veranstaltung
Die EU-Vergaberechtsreform – was ändert sich in Deutschland?
Beschreibung
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Stuttgart
00:00 Uhr
25.11.2013
Kompetenz