Die umsatzsteuerliche Organschaft nach dem BMF-Schreiben vom 26. Mai 2017 – Praktische Auswirkungen, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten

Hamburger Umsatzsteuerfrühstück

Referent Veranstaltung Hamburger Umsatzsteuerfrühstück Beschreibung

In unserem sechsten Hamburger Umsatzsteuerfrühstück geht es um das BMF-Schreiben vom 26. Mai 2017 zur umsatzsteuerlichen Organschaft und zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen. Die umsatzsteuerliche Organschaft ist seit Jahren Gegenstand von intensiven Diskussionen. Schwerpunkt der Diskussionen der letzten Jahre war die Einbeziehung von Personengesellschaften in umsatzsteuerliche Organschaften. Nach der gesetzlichen Regelung in Deutschland können Personengesellschaften keine Organgesellschaften sein. Der EuGH und der BFH haben in neueren Entscheidungen die Einbeziehung von Personalgesellschaften als Organgesellschaften in umsatzsteuerliche Organschaften ermöglicht; über die Voraussetzungen im Einzelnen besteht allerdings in der Rechtsprechung keine Einigkeit. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass sich das BMF mit dem Schreiben vom 26. Mai 2017 in dieser Frage positioniert und in der Praxis (einstweilen) für Klarheit gesorgt hat. Daneben äußert sich das BMF in dem Schreiben zu einer Reihe von weiteren Fragen im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Organschaft sowie zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen. Aufgrund des BMF-Schreibens sind Unternehmen aufgefordert zu prüfen, in welchem Umfang Tochterpersonengesellschaften künftig in umsatzsteuerliche Organschaften einbezogen sind. Dabei ist zu beachten, dass eine umsatzsteuerliche Organschaft bereits dann besteht, sobald die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind; ein Wahlrecht zur umsatzsteuerlichen Organschaft besteht nicht. Die Unternehmen können allerdings gestalten, ob sie die Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft erfüllen oder nicht. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass umsatzsteuerliche Organschaften neben Erleichterungen bei der Abgabe von Steuererklärungen auch echte Steuerersparnisse ermöglichen können. Wir möchten im Rahmen eines Frühstücks die praktischen Auswirkungen des BMF-Schreibens sowie die damit verbundenen Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten vorstellen.

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Hamburg 00:00 Uhr 09.09.2017
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