Die Basis für eine pünktliche und vollumfängliche Umsetzung der EU-Vergaberechts-Richtlinien zum 18. April 2016 ist gelegt: Am 23. Februar 2016 wurde das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (mit dem neuen GWB-Vergaberecht) verkündet. Die Rechtsverordnungsermächtigungen sind seitdem in Kraft. Mit den Rechtsverordnungen, die jeweils im Entwurf vorliegen, wird auch die bereits im Bundesanzeiger veröffentlichte neue VOB/A Geltung erlangen können. Vertraute Paragraphen wollen erst einmal neu gefunden sein. Vorgaben, die sich bisher aus der EuGH-Rechtsprechung (etwa zu öffentlich-öffentlichen Kooperationen und Vertragsänderungen) ergaben, sind jetzt explizit normiert. Neue Themen wie eVergabe, die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), „strategic procurement“, zentrale Beschaffungstätigkeit, Selbstreinigung usw. werden die Vergabepraxis vor Herausforderungen stellen. Zudem wirft die Unterschwellenreform ihre Schatten voraus. Über diese Vielzahl an Themen möchten wir bei unserem Vergaberechtsseminar in Berlin ins Gespräch kommen.
Referent
Veranstaltung
Das neue Vergaberecht – modernisiert und „1:1 umgesetzt“!?
Beschreibung
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Berlin
00:00 Uhr
06.04.2016
Kompetenz