Die Gesetzesänderungen zum AÜG im Überblick

Neues zur Arbeitnehmerüberlassung

Veranstaltung Neues zur Arbeitnehmerüberlassung Beschreibung

Im Mittelpunkt der Veranstaltung werden die aktuellen Herausforderungen für den Einsatz von Fremdpersonal in den Betrieben stehen.

Am 24. März 2011 hat der Bundestag das Erste Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beschlossen. In der öffentlichen Wahrnehmung geht es dabei vor allem um eine Verhinderung von Missbrauch ("Fall Schlecker"). Das Gesetz enthält darüber hinaus aber zahlreiche einschneidende Änderungen für die Praxis der Überlassung von Arbeitskräften, die überwiegend zum 1. Dezember 2011 in Kraft treten werden und auf die sich die Betriebe einstellen müssen.

Erhebliche Auswirkungen für Arbeitgeber hat auch die neueste Rechtsprechung. Nach einem aktuellen Urteil des EuGH kann der Erwerber eines Betriebs im Rahmen eines Betriebsübergangs Arbeitgeber von Leiharbeitnehmern werden, die beim bisherigen Betriebsinhaber eingesetzt waren.

Wir werden in drei kurzen Vorträgen jeweils konkrete Problemstellungen für die Praxis beleuchten. Wir freuen uns ganz besonders, dazu Frau Ariane Durian als Referentin gewonnen zu haben. Frau Durian ist Geschäftsführerin der CONNECT Personal-Service GmbH und Bundesvorsitzende des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Sie wird uns einen einleitenden Überblick über die aktuellen Tendenzen aus Sicht der Zeitarbeitsunternehmen geben.

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Berlin 00:00 Uhr 20.10.2011
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Gleiss Lutz informiert

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