Die Entwicklung des europäischen Energierechts schreitet mit großen Schritten voran, und in gleicher Weise ist das nationale Energierecht im raschen Wandel begriffen. Ein Ende dieses Prozesses ist nicht in Sicht, im Gegenteil.
Wichtige Projekte haben zwar einen vorläufigen Höhepunkt erreicht, sie stimulieren jedoch zugleich weitere Rechtsakte. Der Vertrag von Lissabon wird voraussichtlich Ende des Jahres in Kraft treten. Im Vertrag von Lissabon wird die Kompetenz der EU, Rechtsakte im Bereich Energie zu erlassen, zum ersten Mal in der Geschichte des europäischen Einigungsprozesses ausdrücklich primärrechtlich verankert. Im Zuge dessen wird der EU unter anderem die Kompetenz zur „Förderung der Interkonnektion der Energienetze“ zugewiesen. Außerdem hat der Rat am 25. Juni 2009 nach einem fast zweijährigen Prozess das Dritte Legislativpaket zum Energiebinnenmarkt einstimmig angenommen. Damit ist das Paket endgültig angenommen.
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Veranstaltung
Von Brüssel über Berlin in die Praxis: Aktuelle Rechtsfragen im Energiesektor
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Berlin
00:00 Uhr
25.09.2009
Kompetenz