Es besteht kein Zweifel: So wie Arbeitsverhältnisse begründet werden, müssen sie auch immer wieder beendet werden. Dabei ist die Rechtslage alles andere als übersichtlich. Allein der führende Arbeitsrechtskommentar umfasst 3.298 (!) Seiten. Wer soll sich in diesem Dickicht eigentlich noch auskennen? Fehler über Fehler können also bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gemacht werden. Dabei trägt zur unsicheren Rechtslage ständig neue Rechtsprechung bei. Aber auch den Gesetzgeber trifft ein gerüttelt Maß an Schuld. Vieles ist handwerklich schlecht gemacht und alles andere als arbeitgeberfreundlich. Unternehmensleitungen und Mitarbeiter, die Personalverantwortung tragen, sind jedenfalls gezwungen, sich fortlaufend auf dem neuesten Stand zu halten, um erhebliche Risiken zu vermeiden.
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29.06.2006
Kompetenz