Das neue Antidiskriminierungsgesetz ("Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG") in der anwaltlichen Beratungspraxis

Beschreibung

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist jetzt auch als BT-Drs. 16/1780/BR-Drs. 329/06 verfügbar. Durch diese Umsetzung der EU-Richtlinien soll die Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Alters sowie der sexuellen Identität und des Geschlechts künftig verhindert oder beseitigt werden. Die FDP-Fraktion hat in einem Antrag (BT-Drs.16/1861) gefordert, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht nicht über deren Regelungsgehalt hinausgehen soll. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (BR-Drs. 329/06 (Beschluss) v. 16.06.2006) den Entwurf ebenfalls als zu weit gehend kritisiert.

Nach einer Reihe von Pannen hat das AGG nun die letzte Hürde genommen. Bundespräsident Horst Köhler (CDU) hat das Gesetz unterzeichnet. Das AGG ist am 17.08.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am Tag nach der Verkündung, also am 18.08.2006 in Kraft.

Die beiden Dozenten, die nicht zuletzt auf Grund vielfacher Veröffentlichungen zum Antidiskriminierungsrecht Experten sind, führen in den Problemkreis ein. Sie beantworten - nach der Begrüßung durch den Kammerpräsidenten Rechtsanwalt Frank E. R. Diem - unter anderem folgende Fragen:

  • Welche Bedeutung hat das Gesetz für Ihre tägliche Beratungspraxis?
  • Welche Schadensersatzansprüche drohen Ihren Mandanten bei unzulässiger Diskriminierung?
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Stuttgart 00:00 Uhr 28.09.2006
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