Das Jahr 2021 stand gesundheitspolitisch erneut im Zeichen der Digitalisierung des Gesundheitswesens – und es geht weiter: Am 1. Januar 2022 sollen Vertragsarztpraxen und Apotheken die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die zu Lasten der GKV verordnet werden, bundesweit mit einem neuen E-Rezept-Format durchführen. Gegenwärtig befindet sich das E-Rezept in der Region Berlin/Brandenburg noch in einer Testphase, deren bundesweite Ausdehnung zum 1. Oktober aber um zwei Monate auf den 1. Dezember verschoben wurde. Der 1. Januar 2022 als Starttermin für die bundesweite Einführung im Realbetrieb steht.
Aber wie funktioniert das E-Rezept genau? Welche Chancen bietet es für die Versicherten und welche Hindernisse gilt es noch zu überwinden bis zum 1. Januar? Überfordert das E-Rezept gar die Leistungserbringer, wenn die KBV nun nach einem einjährigen „Digitalisierungsmoratorium“ unter Verweis auf das – so ein KBV-Vorstand – „technisch vollkommen unausgereifte“ E-Rezept verlangt? Gefährdet es die niedergelassene Apothekenstruktur, weil damit auch der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – ohne Papierrezept – erleichtert wird? Und braucht jetzt tatsächlich jeder GKV-Versicherte ein Smartphone?