Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der anwaltlichen Beratungspraxis

Beschreibung

Der deutsche Gesetzgeber ist zur Umsetzung von EU-Richtlinien im Bereich des Diskriminierungsschutzes gezwungen. Dazu hatte schon "Rot-Grün" im Sommer letzten Jahres ein Antidiskriminierungsgesetz (ADG) verabschiedet, das aber nicht mehr in Kraft treten konnte. Die Große Koalition hat anschließend nach dem Motto „Alter Wein in neuen Schläuchen“ statt dem ADG ein "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG" auf den Weg gebracht. Es ist trotz aller Pannen am 18.08.2006 in Kraft getreten. Der Referent, der zu den führenden Arbeitsrechts-Anwälten Deutschlands gehört und nicht zuletzt auf Grund vieler Veröffentlichungen zum Antidiskriminierungsrecht ausgewiesen ist, führt in den Problemkreis ein. Er wird u.a. folgende Fragen beantworten:
 

  • Welche Bedeutung hat das Gesetz für Ihre tägliche Beratungspraxis?
  • Welche Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüche können Sie für Ihre Mandanten wegen Benachteiligung/Diskriminierung geltend machen?
  • Wie können Sie für Ihre Mandanten Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüche wegen Benachteiligung/Diskriminierung abwehren?


Das Seminar soll Ihnen eine Hilfestellung beim Umgang mit dem neuen Antidiskriminierungsrecht geben. Selbstverständlich ist ausreichend Zeit für Fragen und Diskussionen eingeplant.

Weiterleiten
Berlin 00:00 Uhr 07.09.2006
Kompetenz
Keep in Touch

Keep in Touch
Gleiss Lutz informiert

Gerne nehmen wir Sie auf unseren Verteiler auf und informieren Sie über aktuelle Rechtsentwicklungen und Veranstaltungen.

Jetzt anmelden