Am 1. November 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen. Geplant ist eine Ergänzung der §§ 37 Abs. 4 und § 78 BetrVG. Unsere Arbeitsrechtsexperten stellen die Grundsätze der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern dar und analysieren die geplanten Gesetzesänderungen und die Folgen für die Praxis.
