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Einheitliches Patentgericht - verfassungsrechtlicher Stolperstein?
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Mitte Februar hat das BVerfG das Zustimmungsgesetz zum „Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht" (EPGÜ) - im Kern aus formalen Gründen - für nichtig erklärt. Dieser Fehler kann korrigiert werden. Die Entscheidung wirft jedoch weitere Fragen auf., in: NJW 2020, Heft 18, S. 15
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