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BAG: Vermutungsreget der Namensliste umfasst grundsätzlich auch das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens
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BAG, Urteil vom 06.09.2007 - 2 AZR 715/06, in: Fachdienst Arbeitsrecht: FD-ArbR 2008, 255743