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BAG: Ein von einer Konzernobergesellschaft abgeschlossener Tarifvertrag gilt nicht ohne weiteres für ihre Tochtergesellschaften

BAG, Urteil vom 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

Autoren
Merten, Frank
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BAG: Ein von einer Konzernobergesellschaft abgeschlossener Tarifvertrag gilt nicht ohne weiteres für ihre Tochtergesellschaften

BAG, Urteil vom 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06, in: Fachdienst Arbeitsrecht: FD-ArbR 2008, 260626

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