In unserem achten Umsatzsteuerfrühstück geht es um die neuen Regelungen zu den Aufzeichnungspflichten von Plattformbetreibern und zur Haftung der Plattformbetreiber für die Umsatzsteuer auf die von den Onlinehändlern über die Plattform ausgeführten Umsätze. Als Referenten konnten wir in diesem Jahr Herrn Alexander Hein von der Zalando SE gewinnen.
Zum 1. Januar 2019 hat der Gesetzgeber in § 22f UStG neue Aufzeichnungspflichten der Plattformbetreiber und in § 25e UStG einen neuen Haftungstatbestand für Plattformbetreiber eingeführt. Der deutsche Gesetzgeber reagiert damit auf den massiven Ausfall von Umsatzsteuer und auf die Wettbewerbsbeeinträchtigungen, die in den letzten Jahren dadurch entstanden sind, dass Onlinehändler (insbesondere aus China) die Umsatzsteuer auf in Deutschland ausgeführte Lieferungen nicht abgeführt haben. Die Regelungen sind zwar bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten, allerdings gibt es Übergangsregelungen zum 1. März 2019 und zum 1. Oktober 2019.
Im Rahmen eines Frühstücks werden wir einen Überblick über die neuen Regelungen und damit verbundenen Herausforderungen und Risiken geben. Im Anschluss wird Alexander Hein von seinen praktischen Erfahrungen mit den neuen Regelungen berichten.