Veranstaltung

Hamburger Umsatzsteuerfrühstück

Umsatzsteuer und Digitalisierung – Aktuelle und künftige Entwicklungen rund um Cloud Computing, elektronische Dienstleistungen und Blockchains

​In unserem siebten Umsatzsteuerfrühstück geht es um die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Umsatzsteuer.

Die Digitalisierung hat nicht nur herkömmliche Geschäftsmodelle wie den Handel mit Waren verändert, sondern auch eine Vielzahl von neuen Geschäftsmodellen hervorgebracht: So werden mittlerweile viele Leistungen ausschließlich elektronisch erbracht, beispielsweise die Zurverfügungstellung von Software und Speicherplatz in einer Cloud, aber auch von E-Books, Musik, Filmen und Spielen. Für diese elektronischen Dienstleistungen gelten seit dem Jahr 2015 besondere umsatzsteuerliche Regelungen, unter anderem zum Ort der Leistung und zur Fiktion von Leistungsketten. Daneben gibt es mit dem Mini-One-Stop-Shop ein vereinfachtes Besteuerungsverfahren für bestimmte elektronische Dienstleistungen. Zudem ist bei etlichen Geschäftsmodellen noch nicht geklärt, ob und wie sie umsatzsteuerlich zu erfassen sind: Dies betrifft beispielsweise Onlineplattformen, bei denen die Nutzer persönliche Daten gegen Dienstleistungen der Plattform austauschen (z.B. Facebook). Auch im Bereich von Blockchains, die unter anderem für Kryptowährungen verwendet werden, sind noch nicht alle umsatzsteuerliche Fragen geklärt.

In der öffentlichen Diskussion stehen derzeit die Pläne der EU-Kommission zur Einführung einer Digitalsteuer im Fokus. Unabhängig davon sind auf EU-Ebene eine Reihe von Änderungen beschlossen worden, die bereits zum 1. Januar 2019 bzw. zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Diese betreffen neben den Änderungen bei elektronischen Dienstleistungen nach § 3a Abs. 5 UStG und der Versandhandelsregelung des § 3c UStG auch die Regelungen des Mini-One-Stop-Shops.

Wir möchten im Rahmen eines Frühstücks einen Überblick über die aktuellen umsatzsteuerlichen Themen geben, insbesondere zur Besteuerung von elektronischen Dienstleistungen und Plattformbetreibern sowie zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen. Weiterhin stellen wir die zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Neuerungen vor.

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Hamburg 02:00 Uhr 25.05.2018
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