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Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz ermöglicht erneut LL.M.-Studium in den USA – Alfred-Gleiss-Stipendium 2007 vergeben

Erneut hat die Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz das Alfred-Gleiss-Stipendium vergeben. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) unterstützt Gleiss Lutz damit junge, hoch qualifizierte Juristen, die für ein Jahr zu einem Magisterstudium (LL.M.) an eine Hochschule ihrer Wahl in die USA oder nach Großbritannien gehen. Das Stipendium deckt die Studiengebühren in voller Höhe ab und ermöglicht damit das Studium auch an Elite-Universitäten. 

Dr. Kilian Bälz, LL.M., der für das Alfred-Gleiss-Stipendium verantwortliche Partner der Kanzlei, bringt die mit der Stipendiumsvergabe verbundene Absicht auf den Punkt: „Das Stipendium soll die internationale Begegnung von Nachwuchsjuristen fördern. Wir wollen zum besseren Verständnis anderer Rechtskulturen beitragen und auf die große Bedeutung des anglo-amerikanischen Rechts im internationalen Rechtsverkehr hinweisen.“ 

Der Kanzleigründer, Professor Dr. Alfred Gleiss, engagierte sich zeitlebens für den internationalen Austausch unter Juristen. Seit seinem Tod 1997 wird das Stipendium zu seinem Andenken und in seinem Sinne als internationale Fortbildungsmöglichkeit für deutsche Juristen vergeben. Kriterien für die Stipendienvergabe sind fachliche Exzellenz, internationale Aufgeschlossenheit und soziale Kompetenz. 

Alfred-Gleiss-Stipendiat für das Studienjahr 2007/2008 ist der 29-jährige Thomas Wenninger, der sich für das LL.M.-Programm an der George Washington University, Washington D.C. entschieden hat. Thomas Wenninger studierte Rechtswissenschaften in Augsburg und Genf und legte sowohl das Erste als auch das Zweite Juristische Staatsexamen als einer der Besten seines Jahrgangs in Bayern ab. Zur Zeit promoviert er an der Universität Augsburg bei Professor Dr. Thomas Möllers zum Thema „Hedge Fonds als Herausforderung für das Aktien- und Kapitalmarktrecht“. 

Den Aufenthalt in den USA versteht Thomas Wenninger als kombinierten Studien- und Forschungsaufenthalt. Neben dem Studium des US-amerikanischen Rechts im Allgemeinen wird sich Herr Wenninger mit Fragen des Shareholder Activism befassen.

Thomas Wenninger zum Erhalt des Stipendiums: „Ich freue mich sehr über diese Auszeichnung. In meinen USA-Aufenthalten 2004 und 2006 konnte ich bereits solide Grundkenntnisse des US-amerikanischen Rechts erwerben, auch weist meine Dissertation zahlreiche Bezüge zum US-amerikanischen Recht auf. Das Stipendium gibt mir nun die Möglichkeit, diese Kenntnisse zu vertiefen und eine vergleichende Perspektive auf das deutsche Rechtsverständnis zu entwickeln.“

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