Gleiss Lutz hat die Hypo Real Estate Holding GmbH („HRE“) bei der Beendigung des seit dem Jahr 2010 laufenden Kapitalanleger-Musterverfahrens und der noch anhängigen Anlegerklagen beraten und vertreten.
Grundlage ist die in der Geschichte des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes („KapMuG“) bislang kaum genutzte Möglichkeit nach §§ 17 ff. KapMuG, einen Vergleich im Musterverfahren zu schließen, durch den das Musterverfahren selbst und gleichzeitig alle ausgesetzten Ausgangsverfahren beendet werden. Das Oberlandesgericht München hat den mit der Musterklägerin ausgehandelten Vergleich genehmigt und konnte inzwischen auch die Wirksamkeit des Vergleichs feststellen, nachdem das erforderliche Zustimmungsquorum auf Klägerseite erreicht ist. Der Vergleich sieht nach Erwerbszeitpunkten differenzierende Vergleichszahlungen vor, die im Durchschnitt bei ca. 26,5 % der nominellen Klageforderung liegen.
Im Zuge der Finanzkrise 2008 hatten Aktionäre die HRE vor dem Landgericht München I wegen vermeintlicher kapitalmarktbezogener Informationspflichtverletzungen auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Die zeitweise ca. 300 Einzelklagen wurden aufgrund eines eingeleiteten Kapitalanleger-Musterverfahrens ausgesetzt. Im Jahr 2022 hatte die HRE bereits die beiden größten Ausgangsverfahren des damaligen Musterklägers durch Einzelvergleich beendet und konnte seitdem auch zahlreiche weitere Verfahren individuell abschließen. Von dem aktuellen Vergleich sind noch ca. 100 Kläger betroffen.
Für die HRE war im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens ein Gleiss Lutz-Team um Prof. Dr. Eric Wagner (Partner) und Dr. René M. Kremer (Counsel, beide Dispute Resolution, beide Stuttgart) tätig.