Die Andreas Stihl AG & Co. KG, u.a. Weltmarktführer bei Motorsägen, hat einen bedeutenden Erfolg vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) erzielt.
Es ging um eine Unionsmarke, nämlich eine abstrakte Farbmarke für die beiden Hausfarben Orange und Grau von Stihl, die seit Jahrzehnten auf den Produkten und in der Werbung verwendet werden und hohe Bekanntheit bei den angesprochenen Verkehrskreisen erreicht haben.
Diese Unionsmarke wurde 2008 angemeldet und 2011 für Motorsägen eingetragen. Dagegen richtete sich ein Löschungsantrag eines rumänischen Unternehmens, das gefälschte Motorsägen mit den Hausfarben von Stihl aus China importierte. Der Löschungsantrag war zunächst vor der Beschwerdekammer erfolgreich, welche die Definition der Farbanordnung als zu unbestimmt befand. Demgegenüber kam das EuG zu dem Ergebnis, dass die von Stihl eingereichte Beschreibung der Farbanordnung hinreichend bestimmt und präzise ist. Mit Beschluss vom 21. November 2021 hat der EuGH dann den Antrag der Gegenseite auf Zulassung eines Rechtsmittels zum EuGH abgewiesen.
Das folgende Gleiss Lutz-Team war für Stihl tätig: Dr. Stefan Völker (Partner, Federführung), Dr. Marcel Pemsel (Counsel, beide Markenrecht, Stuttgart).