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Gleiss Lutz erreicht Etappensieg für Krankenkassen im Streit um Zusatzbeiträge mit dem Bundeskartellamt

Gleiss Lutz hat im Rechtsstreit um die Ermittlungen des Bundeskartellamt wegen angeblicher Absprachen zwischen ursprünglich neun gesetzlichen Krankenkassen bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen einen wichtigen Teilerfolg für die Krankenkassen erzielt: Das Bundessozialgericht (BSG) hat am Dienstag, den 28. September 2010, entschieden, dass künftig die Landessozialgerichte prüfen sollen, ob das Bundeskartellamt berechtigt ist, im Rahmen seiner Ermittlungen Informationen von den Krankenkassen einzufordern.  

Damit hat das BSG zwei ebenfalls von Gleiss Lutz erstrittene Entscheidungen der Landessozialgerichte Hessen und Nordrhein-Westfalen bestätigt. Diese betrafen zwei von mehreren Verfahren, in denen Gleiss Lutz für insgesamt fünf Betriebskrankenkassen Anfechtungsklagen gegen die Auskunftsforderungen des Bundeskartellamts vor verschiedenen Landessozialgerichten erhoben hat.

Das BSG begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass es in dem Rechtsstreit um die Reichweite des sozialrechtlichen Selbstverwaltungsrechts der Krankenkassen gehe, für dessen Verteidigung ausschließlich der Sozialrechtsweg eröffnet sei. Das Bundeskartellamt hatte dagegen argumentiert, es handele sich um eine kartellrechtliche Streitigkeit, die dem Oberlandesgericht Düsseldorf zugewiesen sei. Die grundlegende Frage der Rechtswegszuständigkeit für den Bereich außerhalb der Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern konnte damit erstmals einer höchstrichterlichen Klärung zugeführt werden.

Das Gleiss Lutz-Team, das in diesen Verfahren tätig ist, besteht aus Dr. Marco König, Dr. Ulrich Denzel (Partner, beide Stuttgart), Dr. Martin Raible (Partner, Stuttgart/Düsseldorf, alle Federführung), Dr. Jennifer Hattaß, Sarah Riegger (beide Stuttgart), Dr. Tobias Holzmüller (München) und Jens Werner (Brüssel).

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