Ein Gleiss Lutz-Team hat den Aufsichtsrat der börsennotierten Software AG, einem Weltmarktführer für Softwarelösungen für Unternehmen, im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot von Silver Lake und dem Abschluss einer Investmentvereinbarung zwischen der Software AG und Silver Lake beraten.
Im Zusammenhang mit der Investmentvereinbarung hat Silver Lake bekannt gegeben, dass sie beabsichtigen, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Preis von 30,00 Euro in bar je Software-Aktie abzugeben. Damit hat die Transaktion ein Volumen von rund 2,2 Milliarden Euro. Mit der Software AG-Stiftung schloss Silver Lake einen Aktienkaufvertrag zum Erwerb von 25,1% der Aktien der Software AG ab.
Die Software AG hat ihren Sitz in Darmstadt. Die Aktien der Software AG werden im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. gehandelt. Die Software AG beschäftigt rund 5.000 Mitarbeiter in über 70 Ländern und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von mehr als 950 Millionen Euro.
Silver Lake ist eine global tätige Investmentgesellschaft mit einem verwalteten Vermögen von über 95 Milliarden US-Dollar. Das Unternehmen hat Mitarbeiter in Nordamerika, Europa und Asien. Die Portfoliogesellschaften von Silver Lake erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von mehr als 282 Milliarden US-Dollar und beschäftigen weltweit mehr als 713.000 Angestellte.
Gleiss Lutz hat den Aufsichtsrat der Software AG zu übernahmerechtlichen Fragen und anderen Aspekten im Zusammenhang mit der Transaktion beraten.
Das folgende Gleiss Lutz-Team war für den Aufsichtsrat der Software AG tätig: Dr. Christian Cascante (Partner, Frankfurt), Dr. Jochen Tyrolt (Partner, beide Federführung), Dr. Markus Martin (Counsel), Dr. Julius-Vincent Ritz, Dr. Jan-David Geiger, Dr. Nico Holtkamp, Aaron Waible (alle Corporate/M&A, alle Stuttgart).
Gleiss Lutz verfügt über eine umfassende Expertise im Zusammenhang mit öffentlichen Übernahmen und ist regelmäßig an hochkarätigen Transaktionen (sowohl freundlich als auch feindlich) beteiligt – sei es für den Erwerber, Vorstand oder Aufsichtsrat der Zielgesellschaft oder für Investmentbanken.