Gleiss Lutz hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Robert Koch-Institut, erfolgreich vor dem Kammergericht Berlin im Zusammenhang mit der sog. EHEC-Krise vertreten: Nach Warnungen der Behörden im Frühsommer 2011 vor Salatverzehr hatten zwei landwirtschaftliche Betriebe wegen Umsatzeinbußen bei Rucola Amtshaftungsansprüche geltend gemacht. Nun haben die Betriebe ihre Berufungen gegen die klageabweisenden Urteile des Landgerichts Berlin zurückgenommen.
In der mündlichen Verhandlung gab das Kammergericht zu erkennen, dass es die Berufungen voraussichtlich zurückweisen werde. Die Informationen und Warnungen der Beklagten seien rechtmäßig gewesen, eine Amtspflichtverletzung sei nicht zu erkennen, so das Gericht. Es habe sich um eine Staatsleitungsaufgabe der Bundesregierung gehandelt, die Bevölkerung über die Infektionsrisiken aufzuklären. Auch die Anforderungen an die Sachlichkeit und die inhaltliche Richtigkeit seien bei den Verlautbarungen gewahrt gewesen. Dabei seien auch die damals unsicheren und sich stetig entwickelnden Informationsgrundlagen zu berücksichtigen gewesen. Die Beklagten hätten zwischen den Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung einerseits und den einschneidenden Folgen für landwirtschaftliche Unternehmen andererseits abwägen müssen und dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt.
Aufgrund der eindeutigen Hinweise des Kammergerichts nahmen die Klägerinnen ihre Berufungen gegen die Urteile des Landgerichts zurück, die damit rechtskräftig sind.
Für die Bundesrepublik Deutschland waren Dr. Marcus Dannecker (Partner) und Dr. Yvonne Kerth (beide Öffentliches Recht, Stuttgart) tätig.