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Auszeit für alle: Gleiss Lutz führt Sabbaticals für Associates und Assoziierte Partner ein

Gleiss Lutz bietet zukünftig auch Associates und Assoziierten Partnern die Möglichkeit eines Sabbaticals: Auf der Karriereleiter zum Partner oder Counsel können dann alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Sabbatical-Programms insgesamt zweimal eine einmonatige Auszeit nehmen. Die Sabbaticals sind jeweils ab dem dritten und sechsten Jahr der Kanzleizugehörigkeit möglich. Das Besondere: Das Gehalt wird während dieses zusätzlichen freien Monats von der Kanzlei weiter bezahlt.  

Dr. Alexander Schwarz, personalverantwortlicher Partner bei Gleiss Lutz: „Die Einführung der Sabbaticals ist eine direkte Antwort auf die Ergebnisse einer Associate-Umfrage, die wir vor kurzem durchgeführt haben. Das Thema Work-Life-Balance spielte dabei eine wichtige Rolle. Besonders oft geäußert haben unsere Associates den Wunsch, sich einmal eine längere Auszeit nehmen zu können.“ Dem will die Kanzlei Rechnung tragen. „Wir sind davon überzeugt, dass jemand, der seine Batterien neu aufladen kann, mit mehr Energie und kreativen Ideen an die Dinge herangeht. Davon profitieren letztlich nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst, sondern auch die gesamte Kanzlei.“  

Die stetige Verbesserung der Work-Life-Balance ist ein dauerhaftes Anliegen von Gleiss Lutz. Die Kanzlei erlaubt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit verschiedenen Angeboten, die Arbeit so flexibel zu gestalten wie möglich: So gibt es umfassende Teilzeitmodelle und die Möglichkeit, teilweise von zu Hause zu arbeiten (Home Office). Und dies nicht erst seit heute: Gleiss Lutz war die erste führende Sozietät in Deutschland, die Teilzeitarbeit auch für Partnerinnen einführte. Zudem haben alle Partner bei Gleiss Lutz bereits seit Jahren die Möglichkeit, nach fünf Jahren Partnerschaft eine längere, allerdings unbezahlte, Auszeit in Form eines Sabbaticals zu nehmen.

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