Viele Unternehmen beschäftigt die Frage, wie sie Pensionslasten ausgliedern können. Hinter solchen Ausgliederungen können verschiedene Ziele stecken: Der Wunsch nach Verschlankung der Bilanz und Verbesserung von Kennziffern, die Auslagerung biometrischer Risiken, die Möglichkeit der externen Ausfinanzierung und/oder die Entlastung von administrativen Aufgaben. Klassische und erprobte Wege sind die Auslagerung auf Pensionsfonds, z.B. durch Anrechnungszusagen, die Errichtung eines CTA, der Abschluss von Rückdeckungsversicherungen nebst Verpfändung oder die Abspaltung von Rentnergesellschaften auf Basis des Umwandlungsrechts. Vergleichsweise neu auf dem betriebsrentenrechtlichen „Markt der Möglichkeiten“ ist ein Modell, welches soweit ersichtlich erstmals von der Schweizerischen VEDRA GmbH in Deutschland beworben wird: Nach Abspaltung einer Rentnergesellschaft wird diese von einer kommerziellen Kapitalanlagegesellschaft erworben. Diese verspricht, durch ausgefeilte Anlagestrategien mit dem Vermögen der Rentnergesellschaft hohe Renditen zu erzielen, die nicht nur die Langlebigkeitsrisiken abdecken, sondern auch eine regelmäßige Inflationsanpassung der laufenden Renten sicherstellen soll. Allerdings ist auch dieses Modell mit erheblichen Risiken für das ausgliedernde Unternehmen verbunden.
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