Die mobile Arbeit soll gestärkt werden. Dazu sollen nach dem Koalitionsvertrag Arbeitnehmer einen Auskunftsanspruch über die Ablehnungsgründe eines Verlangens auf mobile Arbeit gegenüber ihrem Arbeitgeber erhalten. Der Arbeitgeber muss darin die Ablehnungsgründe ausführlich darlegen.
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