In der ersten Folge unserer neuen Gleiss Lutz-Podcast-Reihe zur neuen Verbandsklage stellen wir deren Eckpunkte vor.
Die neue Verbandsklage muss nach der europäischen Verbandsklagerichtlinie spätestens ab dem 25. Juni 2023 Anwendung finden. Im Februar hat das Bundesjustizministerium hierzu einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten veröffentlicht. Dieser sieht insbesondere eine neue auf Zahlung gerichtete Sammelklage vor. Unsere Experten für Dispute Resolution Andrea Leufgen und Lukas Schultze-Moderow erörtern den geplanten Regelungsumfang und Anwendungsbereich der neuen Verbandsklage im Allgemeinen.
In den kommenden Folgen informieren weitere Experten über mögliche Auswirkungen auf verschiedene Anwendungsbereiche wie Bankrecht, Kartellrecht, ESG und Datenschutzrecht. Viel Spaß beim Zuhören!