Arbeitsrecht

Bundeskabinett beschließt Verlängerung der Sonderregelungen zur Kurzarbeit

Der Bundestag hat am 18. Februar 2022 den Gesetzesentwurf zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen verabschiedet.

Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld

Auf Grundlage der vom Bundeskabinett am 9. Februar 2022 beschlossenen Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen sollte die auslaufende Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert werden. Viele Betriebe waren schon seit Anfang der Covid-19-Pandemie durchgehend in Kurzarbeit. Sie werden die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von aktuell 24 Monaten bereits im Februar 2022 ausschöpfen. Aus diesem Grund sollte die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes rückwirkend zum 1. März 2022 in Kraft treten. Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzesentwurf der Regierungsparteien zur Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld am 18. Februar 2022 verabschiedet.

Fortführung der weiteren pandemiebedingten Sonderregelungen

Darüber hinaus sollen einzelne, pandemiebedingte Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt werden. Dazu zählen:

  • Die Anrechnungsfreiheit von Minijobs auf das Kurzarbeitergeld
  • Die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit
  • Der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit
    • Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 % abgesenkt und
    • auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird weiter vollständig verzichtet.

Nach dem 31. März 2022 werden den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge weiter zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.

Mit der Fortführung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld soll sichergestellt werden, dass Beschäftigungsverhältnisse auch im 2. Quartal des Jahres 2022 stabilisiert sowie Insolvenzen und Arbeitslosigkeit vermieden werden können.

Gleiss Lutz kommentiert

Wie der bisherige Verlauf der Covid-19-Pandemie gezeigt hat, ist das Pandemieende nicht sicher vorherzusagen. Auch eine nochmalige Verlängerung oder Anpassung der Regelungen ist nicht auszuschließen.

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