Arbeitsrecht

Welche Unternehmen fallen zukünftig in den Anwendungsbereich des LkSG?

Im Video-Beitrag beantwortet unsere Expertin für Arbeitsrecht und ESG Dr. Ricarda Zeh die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen ab 1. Januar 2024 in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG) fallen. Auf welchen Zeitpunkt kommt es für die Berechnung an? Sind Leiharbeitnehmer und ins Ausland entsandte Arbeitnehmer einzubeziehen? Und welche Entwicklungen sind auf EU-Ebene zu beachten?

Das Video ist ein Beitrag aus unserer Informationsreihe zum praxisbezogenen Know-how aus dem Arbeitsrecht und damit verknüpften Rechtsgebieten. In dieser Reihe veröffentlichen wir regelmäßig neue Beiträge.

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