Vergütungen im Energiesektor sollen in Zukunft noch stärker als bisher durch Ausschreibungen ermittelt werden. Die Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen der EU-Kommission haben diesen Weg vorgezeichnet. Um nur einige Beispiele zu nennen: Das im Gesetzgebungsverfahren befindliche EEG 2016 wird Ausschreibungen zur Ermittlung der Förderung von Solaranlagen fortentwickeln und für Windenergieanlagen an Land einführen. Das geplante Windenergie-auf-See-Gesetz wird Ausschreibungen auch für die Förderung von Offshore-Anlagen einführen. Auch außerhalb des Bereichs der erneuerbaren Energien wird auf Ausschreibungen gesetzt: Das Strommarktgesetz sieht solche Verfahren für die Netzreserve und für die Kapazitätsreserve vor. Derzeit werden Details der geplanten Regelungen diskutiert. Welche Gemeinsamkeiten bestehen bei den verschiedenen Ausschreibungen? Welche Erfahrungen aus bisherigen Ausschreibungen können für Ihre künftigen Projekte und Vermarktungsstrategien nutzbar gemacht werden? Hierüber möchten wir in unserem nächsten Gesprächskreis Energie diskutieren. Diesmal wird auch ein Experte von Ecofys unseren Austausch bereichern. Ecofys berät den Bund bei der konkreten Ausgestaltung der EEG-Ausschreibungsverfahren.
Veranstaltung
Gesprächskreis Energie: Ausschreibungsmodelle im Energiesektor
Beschreibung
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Berlin
00:00 Uhr
28.04.2016
Kompetenz